Robert Hülsbusch

 Protokoll

Des Arbeitstreffens  der BI „ProWindCOE“ 

 Am 25.6.2001  in Nottuln Alte Amtmannei

 

Anwesende:               ca. 50 Leute aus allen Teilen des Kreises COE

Leitung:                     Norbert Wienke, Nottuln

Referenten:               Paul Lülf-Niehoff, Geschäftsführer Windanlagen Baumberge

Tobias Natt, Vorstand Regionalverband Windenergie

Anton Wissing, Vorstand Reg..., Betreiber einer 600 kW-Anlage und Planer weiterer Windfelder.

 

Teil 1: Informationen zur Windenergie

 

Paul Lülf-Niehoff stellt die Entwicklung der Windanlagen auf dem Baumberg dar. 2 Anlagen wurden durch eine Gemeinschaft ohne jede Fremdfinanzierung und ohne jede Subventionierung gebaut. Jährliche Ausschüttung: ca. 7 %

Hohe Akzeptanz.

Hinweis: Wind ist nicht die alleinige Lösung unsere Energiezukunft, aber ein kleiner wichtiger Beitrag, den es zu nutzen gilt.

 

Tobias Natt stellt den Bundesverband Windenergie vor: 8000 Mitglieder.

Anton Wissing stellt sein Projekt vor. In Heiden, Kreis Borken, plant er ein neues Windfeld.

 

Zum Genehmigungsverfahren:

Wienke: In Nottuln gibt es drei Windvorranggebiete. Der Rat hat einen Flächennutzungsplan erstellt, um die Höhe der Anlage auf 100 m zu beschränken und als Abstand zum nächsten Objekt  auf das vierfache der Gesamthöhe beschließen zu können. In Erwartung eines Bebauungsplanes strebt der Rat eine Veränderungssperre für zwei Jahre an.

Wissing: Einschränkungen sind nur aus städtebaulichen Gründen möglich.

Tobias Natt: WE ist priviligiert. Der RP Münster hat einen Gebietsentwicklungsplan beschlossen. Einschränkungen sind nur außerhalb der Windvorranggebiete möglich, wenn sie von „Raumbedeutung“ sind. Logischer Schluss: Innerhalb der Windvorrangebiete gibt es keine Beschränkungsmöglichkeit.

Die Empfehlung: Einen Rechtsanwalt nehmen!!

 

Tobias Natt will die rechtlichen Grundlagen noch einmal zusammenstellen und den Teilnehmern durch Norbert Wienke zuschicken.

 

Ausgleichsmaßnahmen:

  1. Es besteht beim Bau von Windanlagen die Pflicht einer Umweltverträglichkeitsprüfung.
  2. Bei der Genehmigung ab drei Anlagen und bei „wirtschaftlichen Anlagen“ (achtfacher Rotordurchmesser), sind Ausgleichsmaßnahmen üblich z.B. für Vögel. In Schöppingen wurden 8 km Hecken angelegt...
  3. Es gibt unterschiedliche Auflagen je nach Kreis. Also gibt es dort auch einen Ermessensspielraum.
  4. Eine Ausgleichsmaßnahme bei umweltschonenden Anlagen (Wind) ist eigentlich widersinnig.

 

Ökologie und Ökonomie

 

Gegen das Argument, Windanlagen leisten keinen Beitrag zur Reduzierung herkömmlicher Kraftwerke, weil immer damit gerechnet werden muss, dass der  Wind nicht weht.

Paul Lülf-Niehoff: Z.Zt. erzeugen Windanlagen 6500 bis 7000 MW Strom. Rechnet man viele Anlagen, viele Windfelder, regional verstreut, gibt es kaum Schwankungen. So kann der Windstrom als feste Größe eingeplant werden, wenn auch nicht im Grundlastbereich und im Spitzenlastbereich. Gas und Öl kann eingespart werden.

Möglich ist auch bald die Speicherung von Windstrom. In Hamburg pumpt eine Windanlage Elbwasser in einen Turm. In der Mittagszeit wird diese Energie dann genutzt.

 

Auswirkungen auf den Menschen und auf Tiere

 

Es gibt für diese Auswirkungen (Infraschall, Lärm) gesetzliche Grenzwerte, die natürlich eingehalten werden müssen.

v     45 db(A) nachts, Außenbereich. Die Anlagen werden immer leiser. Neue Anlagen sind ohne Getriebe und der Turm ist nicht hohl. Eine erhebliche Reduzierung der Lärmemissionen.

v     Infraschall (Luftschallwellen unterhalb des menschlichen Hörbereichs (1 bis 20 Hertz)

v     Sinnvoll ist es, nicht nur den Mindestabstand von der nächsten Bebauung einzuhalten, sondern eine Pufferzone mit zu berücksichtigen.

v     Schattenwurf: Spielt von der reellen Zeit her – siehe Jahreszeit, Tageszeit, Witterung – kaum eine Rolle. Nur wenige Stunden im Jahr. Dann sollte Betreiber die Anlage einfach abschalten (Installation von automatischen Steuerungselementen ist möglich). Der wirtschaftliche Verlust ist im Promillebereich.

Anmerkung: An Standorten, bei denen Schattenschlag auftreten kann, ist schon im Baugenehmigungsverfahren gutachterlich nachzuweisen, dass Nachbarn nicht durch unzumutbare Schattenemissionen beeinträchtigt werden. Die Grenzwerte liegen bei 30 Minuten am Tag und 30 h/Jahr Beschattungsdauer. In Schleswig Holstein gilt ein reales Beschattungsaufkommen von 15 h/Jahr als maximal zumutbar.

v     Studien belegen, dass Windanlagen keine Vogelschredderer sind. Alles andere sind Märchen. Die Studien sind beim Bundesverband Windenergie zu erhalten.

v     Anstrich: Rote Flügel sind schon ersetzbar.

v     Verschandelung der Landschaft: subjektiv... Wer keine saubere Energie einsetzt, der verschandelt in die Zukunft gerechnet die Landschaft. Verschandelung der Landschaft, das schafft vor allem die herkömmliche Energiegewinnung (siehe Braunkohle).

v     Das Münsterland verändert sich täglich... Straßen- und Autobahnbau, Industrieansiedlung, Veränderungen durch die Landwirtschaft...

v     Zur Verspargelung ein Vorschlag: Jede Gemeinde beschränkt sich bei der Windenergie. Es werden nur so viele Anlagen gebaut, wie zur Erzeugung der Haushaltstromes gebraucht werden.

Einwand von Tobias Natt: Bei sehr guten Windlagen müsste man ggfs. hiervon abweichen.

Aufruf: Nicht auf auswärtige Investoren warten , sondern gemeinsam in nachbarschaftlicher Kooperation Windanlagen planen. Das schafft eine hohe Akzeptanz.

 

 

Zur Weiterarbeit der BI:

 

v     Im Herbst weitere Veranstaltungen. Die nächste findet voraussichtlich im November in Lüdinghausen statt. Ansprechpartner vor Ort: Georg Resing.  1. Teil: Informationen über neue technische Entwicklungen. Referent: ein Vertreter eines Windanlagen-Produzenten. Paul Lülf-Niehoff hat gute Kontakte zu Enercon. 2. Teil: Perspektiven der weiteren Zusammenarbeit.

v     Die BI „ProWindCOE“ vernetzt die Arbeit in den einzelnen Orten. Informationen über Aktivitäten, über neue Ideen usw. an Norbert Wienke. Der schickt diese rund.

v     Der Bundesverband Windenergie/Regionalverband stellt noch weiteres Info-Material zur Verfügung.

v     Anton Wissing schickt eine Übersicht über weitere Infos zu.

v     Tag der Offenen Türen bei Windmühlen anbieten und gemeinsam dafür werben.

v     Tag der Eröffnung des Windparkes Schöppingen besuchen.

v     Eine gemeinsame Fahrt nach Schöppingen mit Besichtigung und Gesprächen anbieten.

v     Bürgerfunksendungen für Radio Kiepenkerl produzieren.

v     Einen Mühlentag vorbereiten.

v     Eine Mühlen-Radtour vorbereiten. Eine Mühlenroute ausarbeiten.

v     Info bestellen beim Ministerium in Düsseldorf (Tel. 0211/38430): „Umwelt schützen, Wind nutzen!“

 

 

Nottuln, den 26.6.2001   Robert Hülsbusch