Die Winddiskussion in Havixbeck (Stand Januar 2005)

 

 

 

 

Auszug über den Trend des Gutachtens

11.2  Bauhöhenbeschränkung

Das gesamte Gemeindegebiet von Havixbeck liegt innerhalb des sog. militärischen Tieffluggebietes 2, in dem Tiefflüge am Tag bis zu einer Höhe von 75 m über Grund stattfinden können. Für Windkraftanlagen wird hier ab einer Bauhöhe von 75 m die Tageskennzeichnung als Luftfahrthindernis erforderlich. Die Rotorblätter sind hierbei weiß und im äußeren Bereich durch orange-rote Farbfelder zu kennzeichnen.

Darüber hinaus befindet sich das gesamte Gemeindegebiet unterhalb eines Strecken­abschnittes des militärischen Nachtflugsystems, verbunden mit einer maximalen Bau­höhenbeschränkung von 365m über NN. Eine Nachtkennzeichnung der Windkraft­anlagen durch Befeuerung ist nach §14 LuftVG ab 100 m über Geländeoberfläche not- ( wendig.                                                                     l

Der optische Eindruck von einer Windkraftanlage und somit die Wirkungszone der visuellen Beeinträchtigung hängt wesentlich von der Höhe und Gestaltung der Einzel­anlagen ab. Je höher die Anlage, desto. stärker wird sie wahrgenommen.

Die Kennzeichnung bzw. Befeuerung der Anlagen erhöht die Dominanz der Anlage und deren optische Wahrnehmung zusätzlich und erschwert wesentlich die visuelle Integration der Windkraftanlagen in die Landschaft, 

.                                                                                                                                                                               ^.

' Das Gemeindegebiet von Havixbeck besitzt insgesamt eine hohe Bedeutung für die Erholung. Die vorgeschlagene Konzentrationsfläche liegt z. T. innerhalb, z. T. in unmit­telbarer Nähe zu im GEP dargestellten, landschaftsbezogenen Erholungsbereichen und weist in seinem Umfeld Merkmale der typischen Münsterländischen Parkland­schaft auf. Hinsichtlich des Landschaftsbildes besteht eine mittlere Empfindlichkeit, der

hinsichtlich der Anlagenhöhe Rechnung getragen werden sollte.

 Aus gutachterlicher Sicht empfehlen wir somit eine Bauhöhenbeschränkung auf 100 m

Gesamthöhe insbesondere zur Verhinderung der Befeuerung der Anlagen. Unter der Voraussetzung, dass es wirtschaftlich vertretbar ist, sollte die Höhe der Anlagen sogar auf 75 m beschränkt werden, um eine wesentliche zusätzliche Beeinträchtigung des  

Landschaftsbildes durch die Kennzeichnung der Rotorblätter zu vermeiden.

 

 

 

 

"Politik    und    politisch    Handelnde    werden    die    derzeitige Glaubwürdigkeitskrise nur wieder verbessern können, durch glasklare Wahrhaftigkeit, ohne ideologische Schnörkel."   

(Protokollerklärung von Franz Kückmann, CDU Ratsmitglied und Vorsitzender des Umweltausschusses im Rat der Gemeinde Havixbeck, gelesen am 17.12.02 im Rat. )

Sehr geehrte Damen und Herren!

Sehr geehrter Herr Bürgermeister!

Als Mitglied dieses Rates und Sprecher des Umweltausschusses erlaube ich mir einige Anmerkungen zum soeben verabschiedeten Beschluss zu Protokoll zu geben. Gestatten Sie mir, dieses nach Abschluss der Beratungen zu tun, da die diesbezügliche Befangenheit es mir nicht erlaubte, mich einzubringen.

Im Mai 2001 beschließt der Rat der Gemeinde Havixbeck einstimmig von seinem Planungsrecht Gebrauch zu machen und eine Vorrangsfläche für die Windenergienutzung auszuweisen. Ziel sollte sein, eine Verspargelung des gesamten Gemeindegebietes nicht zuzulassen, sondern in einem Kerngebiet Windenergieanlagen zu ermöglichen.

Des Weiteren beschließt der Gemeinderat im November 2001 einstimmig die Aufstellung eines Bebauungsplans „Windenergieanlage Havixbeck" in den Grenzen, wie in der Verwaltungsvorlage 108/01 dargestellt.

In gleicher Sitzung wird für diesen Bereich eine Veränderungssperre beschlossen, um die schon eingegangenen Bauanträge in ein geordnetes Verfahren zu überführen.

Im Juni 2001 stellten sich im Bauausschuss mehrere Planungsbüros vor, um sich zur Erarbeitung eines Gutachtens zum Flächennutzungsplan zu empfehlen. Der Bauausschuss empfiehlt dem Gemeinderat, das Büro zu beauftragen, welches sich als das kompetenteste vorgestellt hatte.

Trotzdem wird in der Ratssitzung allen Gepflogenheiten widersprechend beantragt, dem Planungsbüro „Ökoplan" den Auftrag zu erteilen. Dies wurde mit 13:8 Stimmen so beschlossen.

Das Büro „Ökoplan" hatte sich in Billerbeck und Nottuln schon zu dem Zeitpunkt in gleicher Weise gutachterlich betätigt und Zonen für Windkraftanlagen sehr restriktiv empfohlen.

Wenn Sie, meine Damen und Herren die weiteren Erfahrungen mit dem Büro „Ökoplan" bis zum heutigen Tag nachvollziehen, so wird der anfängliche Eindruck der Bauausschuss-Mitglieder voll bestätigt.

Zur ersten Ausgabe des Fachbeitrages wurde offensichtlich äußerst nachlässig recherchiert, was prompt die Notwendigkeit einer Überarbeitung nach sich zog. Offenbar scheint auch die zweite Ausführung nicht den Anforderungen vieler Ratsmitglieder zu entsprechen, wie der heutige Beschluss beweist.

Wird schon bis hierher deutlich, wie sehr die Auswahl des Büros „Ökoplan" Verhinderungsplanung sichern sollte, so setzt der heutige Beschluss diese Tendenz eindeutig fort:

1. Die Forderung nach 500 Metern Abstand zu jeglicher Wohnbebauung ist angesichts der in Nottuln gefällten Entscheidung des Regierungspräsidenten, die Planung von 350 Meter auf 300 Meter zu korrigieren als äußerst fragwürdig zu bezeichnen.

2. Bei allem Respekt vor der Arbeit, die im Stift Tilbeck für behinderte und kranke Menschen geleistet wird und der Sensibilität, mit der hier nach Lösungen gesucht werden muss, ist die Forderung nach 1500 Metern Abstand gegriffen und hält keiner rechtlichen und medizinischen Bewertung stand.

3. Geradezu grotesk ist die Vorstellung von der anvisierten Höhenbegrenzung     auf    100     Meter.     100    Meter Gesamthöhenbegrenzung haben zur Folge, dass sich die Nabe mit dem Getriebe 65 Metern über Grund befindet und die Flügel bis zu 30 Meter über den Boden herunterreichen. Im Gegensatz dazu besitzen die 140 Meter hohen Windmühlen entscheidende Vorteile. Die Naben befinden sich auf 100 Meter Höhe, also um 35 Meter höher und die Flügelspitzen schwingen nur bis auf 60 Meter über Boden herab.

Hierdurch und durch ein langsameres Laufen ist die optische Wahrnehmung gegenüber niedrigeren Anlagen wesentlich unproblematischer und auch die Schallbelastung ist deutlich geringer.

Diese Kriterien heben die Nachteile der höheren Anlagen bezüglich der Landschaftsästhetik bei weitem auf. Auch im Interesse und zum Schutz der in Natrup wohnenden, betroffenen Anwohner und der Grundstückseigentümer sind die niedrigeren Anlagen völlig inakzeptabel. Dazu kommt noch die Frage der um 30-40% besseren Energieausbeute der höheren Windräder. Des weiteren spricht für die großen Anlagen, dass es ist völlig widersinnig ist, einen Standort zu besetzen, um ihm nur einen Teil der Möglichkeiten abzugewinnen. Dieses hat mit der geforderten Nachhaltigkeit ökologischer und ökonomischer Entwicklung, die schon von der Regierung Kohl vor 10 Jahren in Rio de Janeiro mit beschlossen wurde, nichts zu tun.

Zudem sollten wir in Havixbeck die Erfahrungen der Windkraftprofis von Nord- und Ostseeküste nicht ignorieren, die 2, 3 oder 4 kleine Anlagen abbauen, um diese durch eine neue, große Mühle zu ersetzen. Weniger große Windmühlen sind besser als viele kleinere.

Wir befinden uns heute an einem entscheidenden Punkt des für und wider „Windenergieanlage Havixbeck".

Wer erkannt hat, dass es politischer Wille von Bund und Land ist, regenerative Energien inklusiv-Windenergieanlagen verstärkt zu verbreiten, und wer weiß, dass auch die Rechtssprechung diesbezügliche Unternehmungen durch die verschiedensten Urteile stützt, der darf keine Verhinderungsplanung betreiben, sondern muss mitgestaltend tätig werden!

Der Schütz der Bürger in der näheren Umgebung von technischen Anlagen jeder Art, und nichts anderes sind Windenergieanlagen, muss und kann nur durch konkrete baugenehmigungsreievante Parameter gesteuert werden. Entscheidend bei der Festlegung von derartigen Standorten müssen gesetzlich bestimmte Schutzregelungen sowohl für betroffene Anwohner, als auch für potentielle Investoren sein. Alle Forderrungen darüber hinaus bewegen sich im emotionalen Raum und öffnen Manipulationen Tür und Tor.

Meine ehemalige Fraktion konnte sich nicht zu einer derart sachgerechten Entscheidung   entschließen.    Die   Gefahr   des   Verwerfens   der Flächennutzungsplanung durch die Aufsichtsbehörde steht mittlerweile im Raum, was dem ungeordneten Bau von WKA Vorschub leistet.

Ich bedauere diese Entwicklung, denn von mir ist immer die korrekte Planung mit der umfassenden Bürgerbeteiligung vertreten worden.

Die Mitbürger in Natrup sind mit den Investoren bereit eine Bausumme von ca. 20.000.000 6 in Windenergieanlagen fließen zu lassen. Hier kann Wertschöpfung in erheblichem Umfang nach Havixbeck fließen. Eine Wertschöpfung, auf die gerade auch unter dem Aspekt Haushaltssicherung niemand verantwortungsbewusst verzichten kann. Diese Wertschöpfung steht natürlich auch im Wettbewerb mit allen, die sich bisher so ablehnend gegenüber Windenergieanlagen geäußert und um ihre wirtschaftliche Existenz gebangt haben.

Auch kann niemand wegdiskutieren, dass diese Anlagen Strom produzieren werden. Strom in einer Größenordnung von 40.000.000 kwh, der ohne Umweltbelastung aus der Natur erzeugt wird.

Wenn Landwirte von der Politik ermuntert werden, sich um Einkommensalternativen zu -bemühen, weil die Einkommen aus nicht erweiterbaren Ackerbau oder Viehhaltungen in Zukunft nicht mehr ausreichen werden, muss ich dieses Ansinnen in jeder Weise unterstützen.

Es ist außerordentlich bedauerlich, wie durch Unwissenheit und gezielte Manipulation Fronten aufgebaut wurden zwischen Pro und Contra Windkraft.

Politik    und    politisch    Handelnde    werden    die    derzeitige Glaubwürdigkeitskrise nur wieder verbessern können, durch glasklare Wahrhaftigkeit, ohne ideologische Schnörkel.     

Franz Kückmann