Norbert Wienke:

Ausschusssitzung „Gemeindeentwicklung, Umwelt und Ordnungswesen“ am 30.01.2002

Windkraftgutachten

 Am heutigen Tag könnte die Gemeinde Nottuln eine wichtige Weichenstellung für eine nachhaltige schadstofffreie Energieerzeugung vornehmen, in dem sie die Möglichkeit einer wirtschaftlichen Nutzung der Windenergie in den überplanten Konzentrationszonen beschließt.

 Auch die Gemeinde Nottuln hat die Verantwortung für die Zukunft unserer Kinder angenommen. Mit einem überparteilichen Beschluss wurde die Lokale Agenda 21 auf den Weg gebracht. Wie ernst es allen Parteien damit ist, werden wir heute an einem der Knackpunkte –der künftigen Energieversorgung- erleben. Wir haben es heute hier in Nottuln in der Hand einen kleinen Beitrag für eine zukunftsfähige Energieerzeugung zu leisten. Wer in Nottuln eine landschaftsökologisch vertretbare wirtschaftliche Nutzung der Windenergie verhindert, muss sagen, wie er die dringend notwendige Reduzierung der klima- und naturschädlichen Treibhausgase herbeiführen will. Zur Alternative Atomstrom nur soviel:

Wir muten es 1000 Generationen zu, mit unseren hochgiftigen Atommüll zu leben. Für die Kernenergie-Forschung wurden bis Ende 1995 rund 39 Mrd. DM aus Steuermitteln finanziert. Jeder Bürger trägt das finanzielle Risiko eines Kernenergie-Unfalls, da die Kraftwerke chronisch unterversichert sind. Als Fazit ist festzuhalten: Wer die Nutzung regenerativer Energien verhindert, unterstützt die Erzeugung aus fossilen Brennstoffen mit ihrer umweltzerstörerischen Wirkung oder die Erzeugung von Atomstrom. Wer heute nein zur Windkraft sagt, ist mitverantwortlich für weitere Umweltzerstörung. Wir reden heute über den visuellen Erhalt unserer Landschaft. Denken wir auch daran, dass durch unsere Energiepolitik viele Menschen vom vollständigen Verlust ihres Lebensraums bedroht sind.

 Subventionierung: Für die deutsche Steinkohle werden pro Jahr etwa 10 Mrd. DM direkte Subventionen aus öffentlichen Haushalten aufgebracht.

Die Windenergie erhält keine öffentliche Förderung mehr (bis 1995 = 631 Mio. DM). Die Mehrkosten aus dem Stromeinspeisegesetz betragen max. 101 Mio. DM.

 Nun zum Gutachten:

Vielen Dank für ihre geleistete Arbeit. Erlauben Sie mir, einige Anmerkungen zum Verfahren zu machen. Im Gebietsentwicklungsplan wurden zwei Windeignungsbereiche ausgewiesen, die nach ihrer Klassifizierung der Restriktionszone I mit hohem Konfliktpotential zugeordnet wurden. Da nach ihrer Einschätzung in der Zone I auf die Aufstellung von WKA möglichst verzichtet werden sollte (s. 9.1.2), haben sie diese Bereiche nicht näher untersucht (s. 9.4). Ich finde, ein grundsätzlicher Schwachpunkt. Nun müsste man sich mal anschauen, wie denn die Zuordnung zur Restriktionszone I zustande kommt. Hier entnehme ich Ziff. 9.1.2 dass u.a. alle Flächen der landschaftsästhetischen Raumeinheit 3 (Beschreibung s. 8.2.3) hier zugeordnet werden. Interessieren würde mich hierbei, wie sie die Abgrenzung der RE 3 von der RE 4 vorgenommen haben. In der Gesamtbewertung lt. Tab. 4, S. 27 wurden für die RE 3 11 Wertpunkte = Empfindlichkeit hoch, für die RE  1, 4 und  5 wurden 10 Wertpunkte = Empfindlichkeit mittel festgestellt. Der Bewertungsabstand ist zu gering, um auf eine Untersuchung der Flächen der RE 3 zu verzichten. Wurden diese Flächen von ihrem Büro persönlich in Augenschein genommen? Wurde bei der Feststellung der Landschaftsästhetik nur der visuelle Eindruck zugrunde gelegt? Welche Rolle spielen starke Lärmemissionen, wie die der Autobahn A 43 auf die Bewertung einer Landschaft? Lt. Plan Nr. 3 wird die landschaftsästhetische Empfindlichkeit an der A 43 überwiegend als hoch und somit  als nicht geeignet eingeschätzt. Eine nähere Überprüfung wurde nicht vorgenommen! Dass bei dieser Vorgehensweise keine größeren, außerhalb der im GEP dargestellten Windeignungsbereiche, festgestellt werden überrascht eigentlich nicht.

 Folgende Anmerkungen zur Überprüfung der Windvorrangbereiche GEP:

 Windeignungsbereich COE 05

Durch das Vorhandensein zahlreicher Höfe ergibt sich aus den Abstandsflächen eine starke Reduzierung der möglichen Bauflächen. Lediglich im süd/östlichen Teil verbleiben kleine Standortflächen. Da dieser Bereich sowohl auf Nottulner wie auf Sendener Gemeindegebiet liegt, ist eine gemeindeübergreifende Abstimmung und Planung notwendig. Die Gemeinde Senden hat das Planungsbüro Wolters & Partner aus Coesfeld mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt. Als Ergebnis ist festzuhalten, dass im Bereich COE 05 eine Fläche von ca. 15 ha als geeignet vorgeschlagen wurde. Die Gesamthöhe eines Windrades sollte lt. Gutachter auf 140 m  begrenzt werden. Interessant in diesem Zusammenhang, dass das Gebiet COE 12 verworfen wurde, jedoch zwei weitere neue Gebiete vorgeschlagen wurden. Des weiteren wurde vom Gutachter empfohlen, für die vorgeschlagenen Konzentrationszonen keine Bebauungspläne aufzustellen, sondern darauf hinzuwirken, dass im Baugenehmigungsverfahren für Windenergieanlagen sichergestellt wird, dass die Kosten für eine spätere Abrüstung der Anlagen durch Hinterlegung entsprechender Bürgschaften abgedeckt werden. Vielleicht könnte dies auch für Nottuln sinnvoll sein.

 Da die auf Sendener Gebiet ausgewiesene Fläche nicht sehr groß ist, sollte auf Nottulner Seite die mögliche Bauoption aufrechterhalten bleiben, um eine gemeinsame Netzanbindung zu ermöglichen. Die wahrscheinliche Netzeinspeisung wird im Umspannwerk Appelhülsen sein. Bei den hohen Netzanbindungskosten müssten zusammen mindestens 3 WKA´s errichtet werden. Die Gesamthöhe sollte nicht auf 100 m sondern ebenfalls auf 140 m begrenzt werden.

 Aus zwei nebeneinander liegenden Gutachten wird deutlich, dass es keine absolute Wahrheit oder Richtigkeit von Beurteilungen gibt. Als Politiker kommen wir aus unserer Verantwortung nicht heraus und können uns nicht hinter einem Gutachten verstecken.

 Windeignungsbereich COE 08

Wir hätten uns gewünscht, dass dieser Bereich in westlicher Richtung noch etwas ausgedehnt worden wäre. Leider wurde hier nur die Konzentrationszone eingehend untersucht.

Große Schwierigkeiten haben wir mit ihrer Empfehlung, einer Bauhöhenbeschränkung auf 100 m vorzunehmen und lehnen diese ausdrücklich ab. Eine Begrenzung auf 100 m bedeutet i.d.R., dass diese Anlagen nicht wirtschaftlich zu betreiben sind und somit de facto eine Verhinderungsempfehlung ist. „Wir sind ja für die Nutzung der Windkraft, aber wenn keiner baut“. In ihrem Gutachten schreiben sie selbst unter 9.3.1 Windpotential „Ausschlaggebend ist die mittlere Windgeschwindigkeit in Nabenhöhe. Ein wirtschaftlicher Betrieb einer WKA ist i.d.R. ab einer mittleren Windgeschwindigkeit im Jahresschnitt von 4,0 bis 4,5 m/sec. in Nabenhöhe möglich. ......Es kann jedoch davon ausgegangen werden, dass bei einer Nabenhöhe von 80 bis 100 m im gesamten Münsterland entsprechende Windgeschwindigkeiten erreicht werden.“ Diese Nabenhöhen bedeuten eine Gesamthöhe von 120 bis 140 m. Wie können Sie dann guten Gewissens eine Höhenbegrenzung von 100 m empfehlen?

 Freundlicherweise hat uns Herr Volkmer kurzfristig noch ein Schreiben der Fa. WindSolar zur Verfügung gestellt, die in diesem Bereich Windanlagen planen. Die anhängende Fotomontage macht deutlich, dass der Bau von 140 m hohen Anlagen in der Landschaft durchaus akzeptabel ist.

Ein wichtiger Punkt scheint uns auch, dass wir unseren heimischen Landwirten, die sowieso schon unter großen Schwierigkeiten ihre Betriebe aufrecht erhalten, hier eine wichtige zusätzliche Einnahmequelle erschließen können.

Wie von der Fa WindSolar ausgeführt wurde, sollen die geplanten Windräder als Bürgerwindräder betrieben werden, d.h. von den Renditen der Windkraftanlagen können die

 Nottulner Bürger direkt profitieren. Nicht zuletzt hierdurch wird eine hohe Akzeptanz in der Bevölkerung erreicht. Das Beispiel Schöppingen zeigt, wie sehr eine Gemeinde hiervon profitieren kann: Alle Windräder sind nur von Schöppinger Bürgern finanziert. Die Gemeinde kassiert pro Jahr ca. 500 Tsd. DM Gewerbesteuer. Ein weiterer positiver Aspekt liegt in der Sicherung und dem Ausbau von Arbeitsplätzen bei mittelständischen Unternehmen (Zulieferer, Bau, Instandhaltung usw.) sowie in der Wertschöpfung vor Ort (ca. 50 % des jährlichen Investitionsvolumens gehen direkt oder indirekt an regionale Unternehmen).

 Abschließend möchte ich für die SPD erklären, dass wir den Beschlussvorschlag in der vorliegenden Form ablehnen. Wir schlagen vor, über folgende Formulierung abzustimmen:

„In Abänderung der Empfehlung des Gutachtens wird eine Höhenbegrenzung von 140 m beschlossen. Die Konzentrationszone COE 05 bleibt als Windeignungsbereich erhalten. Die sich ansonsten aus dem Gutachten ergebenden Folgewirkungen ........