Am heutigen Tag könnte die Gemeinde Nottuln eine wichtige Weichenstellung für eine nachhaltige schadstofffreie Energieerzeugung vornehmen, in dem sie die Möglichkeit einer wirtschaftlichen Nutzung der Windenergie in den überplanten Konzentrationszonen beschließt.
Auch die Gemeinde Nottuln hat die Verantwortung für die Zukunft unserer Kinder angenommen. Mit einem überparteilichen Beschluss wurde die Lokale Agenda 21 auf den Weg gebracht. Wie ernst es allen Parteien damit ist, werden wir heute an einem der Knackpunkte –der künftigen Energieversorgung- erleben. Wir haben es heute hier in Nottuln in der Hand einen kleinen Beitrag für eine zukunftsfähige Energieerzeugung zu leisten. Wer in Nottuln eine landschaftsökologisch vertretbare wirtschaftliche Nutzung der Windenergie verhindert, muss sagen, wie er die dringend notwendige Reduzierung der klima- und naturschädlichen Treibhausgase herbeiführen will. Zur Alternative Atomstrom nur soviel:
Wir muten es 1000 Generationen zu, mit unseren hochgiftigen Atommüll zu leben. Für die Kernenergie-Forschung wurden bis Ende 1995 rund 39 Mrd. DM aus Steuermitteln finanziert. Jeder Bürger trägt das finanzielle Risiko eines Kernenergie-Unfalls, da die Kraftwerke chronisch unterversichert sind. Als Fazit ist festzuhalten: Wer die Nutzung regenerativer Energien verhindert, unterstützt die Erzeugung aus fossilen Brennstoffen mit ihrer umweltzerstörerischen Wirkung oder die Erzeugung von Atomstrom. Wer heute nein zur Windkraft sagt, ist mitverantwortlich für weitere Umweltzerstörung. Wir reden heute über den visuellen Erhalt unserer Landschaft. Denken wir auch daran, dass durch unsere Energiepolitik viele Menschen vom vollständigen Verlust ihres Lebensraums bedroht sind.
Subventionierung: Für die deutsche Steinkohle werden pro Jahr etwa 10 Mrd. DM direkte Subventionen aus öffentlichen Haushalten aufgebracht.
Die Windenergie erhält keine öffentliche Förderung mehr (bis 1995 = 631 Mio. DM). Die Mehrkosten aus dem Stromeinspeisegesetz betragen max. 101 Mio. DM.
Nun zum Gutachten:
Vielen Dank für ihre
geleistete Arbeit. Erlauben Sie mir, einige Anmerkungen zum Verfahren zu machen.
Im Gebietsentwicklungsplan wurden zwei Windeignungsbereiche ausgewiesen, die
nach ihrer Klassifizierung der Restriktionszone I mit hohem Konfliktpotential
zugeordnet wurden. Da nach ihrer Einschätzung in der Zone I auf die Aufstellung
von WKA möglichst verzichtet werden sollte (s. 9.1.2), haben sie diese Bereiche
nicht näher untersucht (s. 9.4). Ich finde, ein grundsätzlicher Schwachpunkt.
Nun müsste man sich mal anschauen, wie denn die Zuordnung zur Restriktionszone
I zustande kommt. Hier entnehme ich Ziff. 9.1.2 dass u.a. alle Flächen der
landschaftsästhetischen Raumeinheit 3 (Beschreibung s. 8.2.3) hier zugeordnet
werden. Interessieren würde mich hierbei, wie sie die Abgrenzung der RE 3 von
der RE 4 vorgenommen haben. In der Gesamtbewertung lt. Tab. 4, S. 27 wurden für
die RE 3 11 Wertpunkte = Empfindlichkeit hoch, für die RE
1, 4 und 5 wurden 10 Wertpunkte = Empfindlichkeit mittel festgestellt.
Der Bewertungsabstand ist zu gering, um auf eine Untersuchung der Flächen der
RE 3 zu verzichten. Wurden diese Flächen von ihrem Büro persönlich in
Augenschein genommen? Wurde bei der Feststellung der Landschaftsästhetik nur
der visuelle Eindruck zugrunde gelegt? Welche Rolle spielen starke Lärmemissionen,
wie die der Autobahn A 43 auf die Bewertung einer Landschaft? Lt. Plan Nr. 3
wird die landschaftsästhetische Empfindlichkeit an der A 43 überwiegend als
hoch und somit als nicht geeignet
eingeschätzt. Eine nähere Überprüfung wurde nicht vorgenommen! Dass bei
dieser Vorgehensweise keine größeren, außerhalb der im GEP dargestellten
Windeignungsbereiche, festgestellt werden überrascht eigentlich nicht.
Folgende
Anmerkungen zur Überprüfung der Windvorrangbereiche GEP:
Windeignungsbereich
COE 05
Durch das Vorhandensein
zahlreicher Höfe ergibt sich aus den Abstandsflächen eine starke Reduzierung
der möglichen Bauflächen. Lediglich im süd/östlichen Teil verbleiben kleine
Standortflächen. Da dieser Bereich sowohl auf Nottulner wie auf Sendener
Gemeindegebiet liegt, ist eine gemeindeübergreifende Abstimmung und Planung
notwendig. Die Gemeinde Senden hat das Planungsbüro Wolters & Partner aus
Coesfeld mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt. Als Ergebnis ist
festzuhalten, dass im Bereich COE 05 eine Fläche von ca. 15 ha als geeignet
vorgeschlagen wurde. Die Gesamthöhe eines Windrades sollte lt. Gutachter auf 140
m begrenzt werden. Interessant
in diesem Zusammenhang, dass das Gebiet COE 12 verworfen wurde, jedoch zwei
weitere neue Gebiete vorgeschlagen wurden. Des weiteren wurde vom Gutachter
empfohlen, für die vorgeschlagenen Konzentrationszonen keine Bebauungspläne
aufzustellen, sondern darauf hinzuwirken, dass im Baugenehmigungsverfahren für
Windenergieanlagen sichergestellt wird, dass die Kosten für eine spätere Abrüstung
der Anlagen durch Hinterlegung entsprechender Bürgschaften abgedeckt werden.
Vielleicht könnte dies auch für Nottuln sinnvoll sein.
Da die auf Sendener
Gebiet ausgewiesene Fläche nicht sehr groß ist, sollte auf Nottulner Seite die
mögliche Bauoption aufrechterhalten bleiben, um eine gemeinsame Netzanbindung
zu ermöglichen. Die wahrscheinliche Netzeinspeisung wird im Umspannwerk Appelhülsen
sein. Bei den hohen Netzanbindungskosten müssten zusammen mindestens 3 WKA´s
errichtet werden. Die Gesamthöhe sollte nicht auf 100 m sondern ebenfalls auf
140 m begrenzt werden.
Aus zwei
nebeneinander liegenden Gutachten wird deutlich, dass es keine absolute Wahrheit
oder Richtigkeit von Beurteilungen gibt. Als Politiker kommen wir aus unserer
Verantwortung nicht heraus und können uns nicht hinter einem Gutachten
verstecken.
Windeignungsbereich
COE 08
Wir hätten uns gewünscht,
dass dieser Bereich in westlicher Richtung noch etwas ausgedehnt worden wäre.
Leider wurde hier nur die Konzentrationszone eingehend untersucht.
Große Schwierigkeiten
haben wir mit ihrer Empfehlung, einer Bauhöhenbeschränkung auf 100 m
vorzunehmen und lehnen diese ausdrücklich ab. Eine Begrenzung auf 100 m
bedeutet i.d.R., dass diese Anlagen nicht wirtschaftlich zu betreiben sind und
somit de facto eine Verhinderungsempfehlung ist. „Wir sind ja für die
Nutzung der Windkraft, aber wenn keiner baut“. In
ihrem Gutachten schreiben sie selbst unter 9.3.1 Windpotential
„Ausschlaggebend ist die mittlere Windgeschwindigkeit in Nabenhöhe. Ein
wirtschaftlicher Betrieb einer WKA ist i.d.R. ab einer mittleren
Windgeschwindigkeit im Jahresschnitt von 4,0 bis 4,5 m/sec. in Nabenhöhe möglich.
......Es kann jedoch davon ausgegangen werden, dass bei einer Nabenhöhe von 80
bis 100 m im gesamten Münsterland entsprechende Windgeschwindigkeiten erreicht
werden.“ Diese Nabenhöhen bedeuten eine Gesamthöhe von 120 bis 140 m. Wie können
Sie dann guten Gewissens eine Höhenbegrenzung von 100 m empfehlen?
Freundlicherweise
hat uns Herr Volkmer kurzfristig noch ein Schreiben der Fa. WindSolar zur Verfügung
gestellt, die in diesem Bereich Windanlagen planen. Die anhängende Fotomontage
macht deutlich, dass der Bau von 140 m hohen Anlagen in der Landschaft durchaus
akzeptabel ist.
Ein wichtiger Punkt
scheint uns auch, dass wir unseren heimischen Landwirten, die sowieso schon
unter großen Schwierigkeiten ihre Betriebe aufrecht erhalten, hier eine
wichtige zusätzliche Einnahmequelle erschließen können.
Wie von der Fa WindSolar
ausgeführt wurde, sollen die geplanten Windräder als Bürgerwindräder
betrieben werden, d.h. von den Renditen der Windkraftanlagen können die
Nottulner Bürger direkt profitieren. Nicht zuletzt hierdurch
wird eine hohe Akzeptanz in der Bevölkerung erreicht. Das Beispiel Schöppingen
zeigt, wie sehr eine Gemeinde hiervon profitieren kann: Alle Windräder sind nur
von Schöppinger Bürgern finanziert. Die Gemeinde kassiert pro Jahr ca. 500
Tsd. DM Gewerbesteuer. Ein weiterer positiver Aspekt liegt in der Sicherung und
dem Ausbau von Arbeitsplätzen bei mittelständischen Unternehmen (Zulieferer,
Bau, Instandhaltung usw.) sowie in der Wertschöpfung vor Ort (ca. 50 % des jährlichen
Investitionsvolumens gehen direkt oder indirekt an regionale Unternehmen).
Abschließend möchte
ich für die SPD erklären, dass wir den Beschlussvorschlag in der vorliegenden
Form ablehnen. Wir schlagen vor, über folgende Formulierung abzustimmen:
„In Abänderung der
Empfehlung des Gutachtens wird eine Höhenbegrenzung von 140 m beschlossen. Die
Konzentrationszone COE 05 bleibt als Windeignungsbereich erhalten. Die sich
ansonsten aus dem Gutachten ergebenden Folgewirkungen ........