Bürgerinitiative „ProWindCOE“
Norbert Wienke
Steinstr. 42 
48301 Nottuln    
                                                                                         


Diskussion in Nottuln     

 

Diskussion um Windvorrangflächen (Abstandsregelung 750 m, Höhenbegrenzung 100 m)

Ursprünglich waren drei Windvorranggebiete auf Nottulner Gemeindegebiet geplant. So sah es auch der Bezirksplanungsrat vor. Am 21.03.2001 beschloss der Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Ordnungswesen die Aufstellung eines Flächennutzungsplans sowie eines Bebauungsplanentwurfes. Um die planerischen Zielsetzungen der Gemeinde zu sichern, wurde ebenfalls eine Veränderungssperre für 2 Jahre beschlossen.

Erst am 24.06.2004 wurde der Satzungsbeschluss zum Flächennutzungs- und Bebauungsplan gefasst. Letztlich blieben dann nach langen Diskussionen im Ausschuss sowie im Gemeinderat nur ein sehr verkleinertes Windvorranggebiet in der Bauernschaft Buxtrup/Horst und eine Minifläche in der Bauernschaft Hastehausen übrig. Die Nutzung dieser Flächen wurden restriktiv eingeschränkt.

Wie das kam?

Die Gemeinde Nottuln beauftragte das Planungsunternehmen ökoplan mit der Begutachtung möglicher Windgebiete. Heraus kam eine Schrift, die deutlich der Politik empfahl, die Windkraft in Nottuln einzuschränken. Von dem Gutachten sagte selbst Harald Küper, Fraktionsvorsitzender der CDU, dass es viele Fragen aufwirft und nicht für sich in Anspruch nehmen kann, 1 : 1 im Rahmen eines Ratsbeschlusses umgesetzt zu werden.

Im Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Ordnungswesen nahm Norbert Wienke ausführlich zu diesem Gutachten Stellung und warbt dafür, die Nutzung der Windenergie in Nottuln nicht unmöglich zu machen.

Der Rat beschloss:  350 m Abstand zur Bebauung, Höhenbegrenzung auf 100 m. Damit setzte die Ratsmehrheit eindeutig ein Signal: Wir wollen in Nottuln dieses "Teufelszeug" von Windkraftwerken nicht.

Aber auch diese Regelung ging den Windkraftgegnern in Nottuln - im  Wesentlichen sind dies die Initiative „Gegenwind“ sowie die FDP und die UBG - nicht weit genug. Sie "wühlten" weiter im Untergrund. Und siehe da: Die Denkmalschutzbehörde in Münster präsentierte plötzlich "wichtige" Erkenntnisse: Das "Siedlungsensemble Horst“ sei schutzwürdig und deshalb sei ein Abstand von 750 m zur Windkraftanlage notwendig. Interessant ist dabei, dass dieses sogenannte „Siedlungsensemble“ aus drei Häusern besteht. Eines dieser Häuser wird von dem Sprecher der Windkraftgegner Dr. Schönhauser bewohnt. Selbst das CDU-Ratsmitglied Norbert Kummann vermutete, dass da „nachgeholfen“ wurde.

Bei der Abstimmung über die 750-Meter-Forderung der Denkmalschützer votierten nur acht Mitglieder von CDU und FDP dafür. Zehn Ausschussmitglieder der anderen Parteien stimmten dagegen und setzten so die bisherige Abstandsregelung von 350 m wieder in Kraft. Dieses Ergebnis durfte natürlich nicht stehen bleiben und so wurde einfach noch mal abgestimmt. Und siehe da, beim zweiten Mal hat es dann geklappt.  Für die übrigen Anwohner bleibt es bei der Abstandsregelung von 350 m.  Nach Aussage der Gutachterin könnten trotz der weiteren Reduzierung der möglichen Baufläche mindestens 4, evtl. 5 Anlagen gebaut werden. Ob dieses noch zu wirtschaftlichen Bedingungen erfolgen kann, wird von dem renommierten Unternehmen ABO Wind AG, Wiesbaden geprüft, das mit den Landwirten der Konzentrationszone Pachtverträge geschlossen hat. Durch die Höhenbegrenzung auf 100 m ergibt sich leider eine deutlich verringerte Windausnutzung.

Norbert Wienke, sachkundiger Bürger der SPD, unternahm in der Ausschuss-Sitzung noch mal den Versuch, die Höhenbegrenzung auf 125 m zu erhöhen, um einen wirtschaftlichen Betrieb zu ermöglichen. Stellungnahme Norbert Wienke.  Hierdurch wäre auch eine Verringerung der Anlagen von 5 (5x1,5 MW) auf 3 (3x2 KW) und eine Abstandserweiterung auf 400 m möglich.  Dieser Antrag wurde jedoch von der Mehrheit abgelehnt.

Das Ergebnis also:  750 m Abstandregelung, Höhenbegrenzung 100 m. Damit ist die Nutzung der Windenergie in Nottuln erst einmal stark eingeschränkt worden.

 

Dann jedoch doch noch Hoffnung:
Dezember 2004 - Die erste Windkraftanlage in Buxtrup wird gebaut

 

Bereits im November 2000 - bevor der Rat die Windvorranggebiete mit ihren restriktiven Regelungen beschloss - (s.o.), wurde ein Bauantrag auf Errichtung einer Windkraftanlage gestellt. Dieser Bauantrag ruhte durch die beschlossene Veränderungssperre. Nach Auslaufen der Veränderungssperre stimmte der Kreis Coesfeld dem Bauantrag zu. Und nun steht die neue Anlage. Norbert Wienke, Sprecher der Bürgerinitiative ProWindCOE freut sich. (Presse)

Und dann 2007: Vier weitere Windkraftanlagen können in der Bauerschaft Buxtrup gebaut werden.

WN-Berichte über die Diskussion und über die Errichtung der ersten Windkraftanlage in Nottuln.

Viele Menschen werden sich weiter dafür engagieren, dass auch Nottuln seinen Beitrag zur Nutzung regenerativer Energien leistet. Der Rat sollte hier eindeutige Zeichen setzen. Viele Menschen warten darauf. Es ist hohe Zeit.

Siehe dazu auch die vielen Leserbriefe - in dieser Seite zu finden!